Ambulant Begleitetes Wohnen (ABW)
Im Ambulant begleiteten Wohnen werden Menschen mit einer geistigen- und oder Körper- und oder mehrfachen Beeinträchtigung unterstützt, die vorübergehend, für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer dieser Hilfe bedürfen, um ein möglichst selbständiges Leben führen zu können.
Wesentliche Merkmale des Ambulant Begleitenden Wohnens bestehen darin, dass die Klienten Mieter*in oder auch Eigentümer*in der eigenen Wohnung sind, die Klienten jederzeit eine/n andere/n Betreuer*in bzw. anderen unterstützenden Dienst beauftragen können, die Klienten wesentliche Anteile der Alltagsgestaltung autonom bewältigen können und in Wohngemeinschaften bei der Aufnahme von Mitbewohner*innen entscheiden.
Anfrager die nicht sicher in der eigenen Wohnung leben können und unmittelbar abrufbare Unterstützung durch eine betreuende Kraft benötigen, können nicht durch unseren Dienst Ambulant begleitetes Wohnen unterstützt werden!
Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Das Betreute Einzelwohnen beschreibt ein spezifiziertes Betreuungsangebot für Menschen mit einer chronischen psychischen Erkrankung und oder einer Suchterkrankung und einer weiteren kognitiven oder körperlichen Behinderung.
Im weiteren gelten diesselben Voraussetzungen und Modalitäten wie im oben genannten Ambulant begleitenden Wohnen.
Mit unseren Ambulanten Diensten betreuen wir Klienten in der Stadt Rosenheim und in den Landkreisgemeinden.
Kontakt:
Ambulant Betreutes Wohnen (ABW) / Betreutes Einzelwohnen (BEW)
Aventinstrasse 16
83022 Rosenheim
Telefon: 08031 / 233264 – 13
Fax: 08031 / 233264 - 24
Email: ambulante.dienste-ro@kjsw.de
Fachabteilungsleitung: Astrid Fiebiger